Dürfen Beamte anders behandelt werden als „normale“ Bürger, die vor Gericht lügen und betrügen, dies auch erkennbar für jeden Richter?
Nein, auch unter bestimmten Bedingungen nicht!
Sie sind sogar dann zur Wahrheit verpflichtet, wenn diese sich selbst belasten müssen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Wahrheitspflicht. Dagegen zu verstoßen ist ein Dienstvergehen und zieht ein Disziplinarverfahren nach sich. Das steht zwar so nur bei Soldaten ausdrücklich im gesetzlichen Pflichtenkatalog, ist aber für alle Staatsdiener gängige und ständige Rechtsprechung.
Wird also beispielsweise ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes dabei erwischt, sich unerlaubt bereichert zu haben oder gar die Unwahrheit gesagt zu haben, dürfte er das weder abstreiten noch Schutzbehauptungen aufstellen – denn das würde seine Disziplinarstrafe fast automatisch weiter verschärfen.
Köpernitz, 14.04.2021
Peter Martin
Unter einem Vorwand tierschutzrechtlich tätig werden zu müssen, fand am 18.02.2021 eine Rinderwegnahme auf meinem Landwirtschaftsbetrieb in Rheinsberg / Linow statt.
Pauschal und ohne konkrete Tatbestände benannt zu haben wurden mir vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Neuruppin (Amtsleiterin Frau Simone Heiland und deren Stellvertreterin Frau Eileen Rosendräger) 62 Rinder, 3 Hunde und 3 Katzen weggenommen, darunter Mutterkühe mit Kälbern und hochtragende Färsen. Der ganzen Aktion gingen schon viele Rechtstreitigkeiten von Seiten der hiesigen Mitarbeiter vom Veterinäramt mit falschen Behauptungen, Drohungen und Nötigungen vorweg. Anmaßende Anweisungen kurz vor der Rinderwegnahme am 15.02.2021, wie „… aber das werden wir noch üben, Frau Nicolaus“, zur Eisbeseitigung im Wassertrog, wurde zynisch von der Amtstierärztin Frau Bellin erteilt.
Eine Mutterkuh wurde von ihrem Kalb getrennt. Auf der Weidefläche wurde das Kälbchen zurückgelassen und verhungerte elendig. Tage später am 24.02.2021 wurde dann das Kälbchen vom Eigentümer aufgefunden. Auf dem Tiertransporter wurde am 18.02.2021 ein weiteres Kälbchen geboren und zu Tode
getrampelt beim Transport, obwohl die Tiertransportverordnung einen Abtransport von hochtragenden Rindern und Kälbern im Alter von unter 14 Tagen verbietet. Dies alles ist in der Verantwortung des Amts für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Neuruppin (Amtsleitung Frau Simone Heiland und deren Stellvertreterin Eileen Rosendräger) geschehen. Beschwerden beim zuständigen Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin Herrn Ralf Reinhardt wurden still und heimlich fortgeschoben und nicht weiter bearbeitet.
Jetzt haben sich andere bäuerliche Kleinbetriebe zusammen gefunden, um den Auswüchsen und dem Missbrauch von Staatsmacht im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Neuruppin und den Richtern der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam (Vorsitzende Richterin Frau Vondenhof, Richterin Frau Degèle, Richter Herr Dr. Schönfleisch) die Stirn zu bieten und dass finde ich gut so!
Die Bösen muss man von den guten Staatsdienern trennen. Sie sollte man in den Feuerofen schmeißen; da wird dann das Heulen und Zähneknirschen sein und nicht bei meinen Tieren auf dem Weg in den Schlachthof!
Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist es, den Bürger vor Missbrauch von Staatsmacht zu schützen und nicht den in krimineller Absicht tätigen Staatsdiener vor dem geschädigten Bürger zu schützen und dessen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Amt für Verbraucherschutz Neuruppin zu erschweren oder gar zu vereiteln, wenn offenkundig für jeden Unbeteiligten die Schädigungsabsichten ersichtlich sind.
Tiermörder, welche die Fleischmafia bedienen, die brauchen wir nicht in Deutschland und denen muss man das Handwerk legen!
Linow, 14.04.2021
Manuela Nicolaus
Tierschutz als Vorwand für Raubzüge mit behördlich angeordneter Tierquälerei
1. Es erfolgten Tierwegnahmen mit Körperverletzungen aufgrund falscher Behauptungen und inkompetenter Amtstierärzte des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
– Im März 2013 wurden 169 Pferde geraubt, gequält, getötet, umgekennzeichnet und zu deren Schutz zum Schlachter bzw. ins Serumwerk gefahren.
– Im Juli 2019 wurden 42 Pferde von der Weide von kriminellen Mitarbeitern des Landkreises (LK) Ostprignitz-Ruppin (OPR) geraubt und auf einer eingezäunten Sandfläche unsachgemäß gehalten.
Fazit: Verletzungen, Koliken und Verendungen der wertvollen Zuchtpferde.
– 2021 wurden 62 Rinder, darunter hochtragende Färsen und Kühe von der eingezäunten Grünlandfläche, ebenfalls von den gleichen kriminellen Mitarbeitern des LK OPR geraubt.
Infolge dessen: Ein vergessenes Kalb, das demzufolge verhungerte.
Bereits in der Coral-Anlage haben sich die Rinder in Verantwortung des LK verletzt und wurden gegen die Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung von den Amtstierärzten des LK OPR zum Abtransport verladen.
Schlußfolgernd waren Abkalbungen und Verendungen während des Transportes auf dem LKW.
Auch unsere Hofhunde und -katzen, welche sich frei auf dem Bauernhof bewegen konnten und die Nagetierplage in Grenzen hielten, wurden ohne tierschutzrechtliche Relevanz weggenommen, um uns psychisch zu quälen. Jetzt leiden die Familientiere eingesperrt im Tierheim oder wurden bereits getötet.
Mir wurde angetragen, meine Wohnung/Grundstück zu verlassen, damit meine Schwiegertochter ihren Hund zurückbekommt.
Aber unsere drei Hofhühner wollten Sie nicht mitnehmen, weil damit kein Geschäft zu machen ist.
Absichtlich und vorsätzlich wurde meiner Familie unser gesamtes Lebenswerk zerstört. Das ist an Bösartigkeit und Kostentreiberei nicht mehr zu überbieten!
Man hat uns die Existenz als kleinbäuerlicher Familienbetrieb genommen.
2. Dies geschah alles missbräuchlich unter dem Deckmantel des Tierschutzgesetzes!
3. Hier wird Wirtschaftskriminalität in der rechtswidrigsten Art und Weise praktiziert und das Verwaltungsgericht Potsdam macht mit und nickt den Verwaltungsakt der Tierwegnahmen nur noch ab. Was hat dies mit den eigentlichen Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu tun?
Aufgabe der Verwaltungsgerichte sind den Bürger vor Machtmissbrauch durch staatliche Organe zu schützen (dazu Geschichte zur Entstehung der Verwaltungsgerichtsbarkeit)!
Im Jahr 2013 wurden 169 Pferde weggenommen, die dazugehörigen Kosten beliefen sich auf 201.502,11 Euro, darunter Tierarztkosten in Höhe von 20.268,92 Euro, Wachschutz 6.021,40 Euro.
Die Erlöse durch den Tierverkauf des LK OPR waren 27.155,11 Euro.
Im Jahr 2019 wurden 42 Pferde weggenommen, die dazugehörigen Kosten beliefen sich auf 263.986,06 Euro, darunter die Tierarztkosten in Höhe von 22.427,39 Euro, Wachschutz 182.756,63 Euro.
Die Erlöse durch den Tierverkauf des LK OPR waren 22.100,00 Euro.
Im Jahr 2021 wurden 62 Rinder, 2 Hunde und 3 Katzen weggenommen, die dazugehörigen Kosten beliefen sich auf 84.968,67 Euro.
Die Erlöse durch den Tierverkauf des LK OPR waren 22.150,00 Euro.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass dies nur die Spitze des Eisberges im Landkreis OPR ist. Meine Sache ist kein Einzelfall.
Linow, 19.09.2021
Manuela Nicolaus